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 Lösungsorientierter Verfahrensbeistand:




In meiner Tätigkeit als Verfahrensbeistand in familiengerichtlichen Angelegenheiten vertrete ich die Interessen von Kindern und Jugendlichen. Hierfür werde ich vom Familiengericht bestellt.

„Der Verfahrensbeistand hat das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Er hat das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren." (§158 FamFG Abs. 4)


In der Umsetzung dieses Auftrags erarbeite ich, gemeinsam mit dem Kind oder auch dem Jugendlichen, dessen Wünsche oder Ideen hinsichtlich des Verfahrensgegenstandes. Hier steht der Kindeswunsch und Kindeswille im Vordergrund. Dieser wird hinsichtlich der entwicklungspsychologischen Voraussetzungen, wie auch an den verschiedenen Qualitätskriterien, gemessen und beschrieben. 

In manchen Fällen bin ich der erste Beteiligte, welcher die Kinder in diesen Angelegenheiten überhaupt wahrnimmt.

Da sich der Auftrag des Gerichts oft auch hinsichtlich der Hinwirkung zu einer einvernehmlichen Lösung ausdehnt, gehe ich hier lösungsorientiert auf die Eltern und andere Beteiligte, wie zum Bespiel dem örtlichen Trägern der Jugendhilfe, zu und beziehe die Ergebnisse in die abschließende Empfehlung mit ein.


In meinen Empfehlungen hinsichtlich des Verfahrensgegenstandes, berücksichtige ich den Kindeswunsch wie auch das Kindeswohl. Die rechtliche Würdigung meiner Arbeit obliegt den zuständigen Richtern und Richterinnen.

Die Teilnahme an richterlichen Anhörungen, sowie an den Gerichtsverhandlungen, ist selbstverständlich obligatorisch.

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